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  • Gerichtsentscheidung

    VG Ansbach: Erweiterte Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen nach der DeuFöV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ohne vorangehende „Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ (ZQ BSK), sog. Direktzulassung, Pädagogisches Rahmenkonzept, Liste der anerkannten fachlichen Qualifikationen für eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen, sog. Direktzulassungsliste, Zeitlich begrenzter Verzicht auf absolvierte ZQ BSK bzw. vorheriges Absolvieren der ZQ BSK zum Unterrichten in Berufssprachkursen durch Ausnahmeregelungen verschiedener Art, Vereinbarkeit der ZQ BSK sowie der Ausnahmeregelungen hierzu insb. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Berufsfreiheit, Anrechnung bestimmter Abschlüsse, Vorkenntnisse oder absolvierter Fortbildungen auf die Voraussetzungen der Direktzulassungsliste bzw. auf einzelne Module der ZQ BSK

    Urteil vom 09.05.2023 – AN 6 K 20.02890

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Schlagworte Schlagworte
  • Anrechnung bestimmter Abschlüsse, Vorkenntnisse oder absolvierter Fortbildungen auf die Voraussetzungen der Direktzulassungsliste bzw. auf einzelne Module der ZQ BSK
  • Erweiterte Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen nach der DeuFöV durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ohne vorangehende „Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ (ZQ BSK), sog. Direktzulassung
  • Liste der anerkannten fachlichen Qualifikationen für eine Direktzulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen, sog. Direktzulassungsliste
  • Pädagogisches Rahmenkonzept
  • Vereinbarkeit der ZQ BSK sowie der Ausnahmeregelungen hierzu insb. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Berufsfreiheit
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